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Sie sind hier: ServiceHilfe für FamilienBildungs- u. Teilhabepaket
Bildungs- u. Teilhabepaket
Wenn Sie für Ihre Kinder eine der folgenden Leistungen beziehen
· SGB II – Leistungen ( „Hartz-IV-Leistungen“ )
· Kinderzuschlag
· Wohngeld
· SGB XII – Leistungen ( Sozialhilfe ),
können Sie Leistungen aus dem Bildungs- u. Teilhabepaket beantragen.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Formulare finden sie unten.
Dokumente
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Info-Flyer Bildungs- u. Teilhabepaket (6 MB) |
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Antrag BuT Jobcenter 2019 (145 kB) |
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Antrag BuT Landkreis 2019 (145 kB) |
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Bestätigung Schule Nachhilfe 2019 (141 kB) |
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Bestätigung Schule Mittagessen (77 kB) |