Die Selbsttestung für die Kinder findet immer montags und mittwochs (A-Gruppe) bzw. dienstags und donnerstags (B-Gruppe) vor Schulbeginn zu Hause statt.
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Wenn Ihr Kind in der B-Gruppe ist und montags an der Notbetreuung teilnimmt, testen Sie es bitte bereits am Montag!
Die Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit einem negativen Testergebnis am Unterricht bzw. an der Notbetreuung teilnehmen. Das negative Testergebnis muss von Ihnen auf dem Formular 'Bestätigung negativer Corona-Test' bestätigt werden, das die Kinder bei sich behalten und jeweils beim Eintritt in die Schule mit tagesaktueller Unterschrift vorzeigen müssen (an den Freitagen ist kein erneuter Test notwendig!).
Bei einem positiven Ergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, Sie informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt oder Testzentrum auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt.
Sollten Sie sich gegen den Präsenzunterricht mit der Testpflicht entscheiden, beantragen Sie bitte mit dem entsprechenden Formular die Befreiung von der Präsenzpflicht.
Bitte beachten Sie die Formulare und Briefe des Kultusministers und geben Sie das Formular „Selbsttests zu Hause – Informationen für Eltern“ ihrem Kind am ersten Schultag unterschrieben mit!